Mit dem Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes am 1. Dezember 2011 wurden eine Reihe neuer Regelungen und Begriffe eingeführt. In mehrfacher Hinsicht haben diese Regelungen den Marktüberwachungsbehörden eine Arbeitserleichterung gebracht, dennoch sind sie bei der Auslegung des Gesetzes auf weitere Hilfen, wie Leitlinien, Handlungsanleitungen und Interpretationspapiere angewiesen.
Von besonderer Bedeutung ist auch die LASI-Veröffentlichung LV 36, die derzeit überarbeitet und an die neue Gesetzgebung angepasst wird. Sie regelt unter anderem auch die Zusammenarbeit mit den für die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, auf deren Unterstützung die Marktüberwachungsbehörden beim Auffinden unsicherer Produkte und insbesondere Arbeitsmittel angewiesen sind. Am Fallbeispiel eines Brückenbesichtigungswagens werden die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden und die Mitwirkung der für die Betriebssicherheit zuständigen Organisationen dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: