ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
DGUV-Informationen  
16.01.2017

Zwei Branchenregeln zur Abfallwirtschaft veröffentlicht

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
Branchenregeln Abfall (Foto: Frank-Peter Funke)
Wann dürfen Müllwagen rückwärtsfahren? Die Antwort auf diese und viele andere Fragen der Abfallsammlung und der Abfallbehandlung geben zwei neue Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung.

"Was lange währt, wird endlich gut: Wir haben die Branchenregeln - insbesondere die Frage des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen - intensiv mit den betroffenen Verbänden diskutiert. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Branchenregeln eingeflossen. Sie bilden damit die neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft ab", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die beiden Branchenregeln der Abfallwirtschaft stehen jetzt zum Download bereit und können künftig auch als Broschüre bestellt werden. Branchenregeln sind ein neues Kommunikations- und Informationsformat. Sie setzten kein eigenes Recht, sondern fassen geltende Vorschriften und Richtlinien für die Unternehmen einer Branche zusammen. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können.

Die DGUV Regeln 114-601 „Branche Abfallwirtschaft. Teil I: Abfallsammlung“ und 114-602 „Branche Abfallwirtschaft. Teil II: Abfallbehandlung“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen bei der Abfallbehandlung konkret anzuwenden.

DGUV Regel 114-601 - Abfallsammlung

Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zur sorgfältigen Tourenplanung, der Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour, der Abfallbereitstellung und zum Abfalltransport mit dem Sammelfahrzeug. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten in der Abfallsammlung gegeben. Im Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges“ werden besondere Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die eingehalten werden müssen, wenn Unternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.

DGUV Regel 114-602 - Abfallbehandlung

Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zum Bau von Abfallbehandlungsanlagen, den Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Außerdem werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben. In weiteren Kapiteln werden mögliche Gefährdungen bei der Abfallanlieferung und durch den innerbetrieblichen Transport thematisiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

Branchenregeln zum Download:

DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung
DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II Abfallbehandlung

Die Printversionen sind ab Ende Feburuar 2017 erhältlich.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück