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DGUV-Informationen  
16.01.2017

Zwei Branchenregeln zur Abfallwirtschaft veröffentlicht

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
Branchenregeln Abfall (Foto: Frank-Peter Funke)
Wann dürfen Müllwagen rückwärtsfahren? Die Antwort auf diese und viele andere Fragen der Abfallsammlung und der Abfallbehandlung geben zwei neue Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung.

"Was lange währt, wird endlich gut: Wir haben die Branchenregeln - insbesondere die Frage des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen - intensiv mit den betroffenen Verbänden diskutiert. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Branchenregeln eingeflossen. Sie bilden damit die neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft ab", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die beiden Branchenregeln der Abfallwirtschaft stehen jetzt zum Download bereit und können künftig auch als Broschüre bestellt werden. Branchenregeln sind ein neues Kommunikations- und Informationsformat. Sie setzten kein eigenes Recht, sondern fassen geltende Vorschriften und Richtlinien für die Unternehmen einer Branche zusammen. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können.

Die DGUV Regeln 114-601 „Branche Abfallwirtschaft. Teil I: Abfallsammlung“ und 114-602 „Branche Abfallwirtschaft. Teil II: Abfallbehandlung“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen bei der Abfallbehandlung konkret anzuwenden.

DGUV Regel 114-601 - Abfallsammlung

Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zur sorgfältigen Tourenplanung, der Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour, der Abfallbereitstellung und zum Abfalltransport mit dem Sammelfahrzeug. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten in der Abfallsammlung gegeben. Im Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges“ werden besondere Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die eingehalten werden müssen, wenn Unternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.

DGUV Regel 114-602 - Abfallbehandlung

Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zum Bau von Abfallbehandlungsanlagen, den Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Außerdem werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben. In weiteren Kapiteln werden mögliche Gefährdungen bei der Abfallanlieferung und durch den innerbetrieblichen Transport thematisiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

Branchenregeln zum Download:

DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung
DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II Abfallbehandlung

Die Printversionen sind ab Ende Feburuar 2017 erhältlich.
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