Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 13. August 2007, BGBl. I S. 1941, geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475
Auf Grund
- des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, § 10 Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 6 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 13 des Zuteilungsgesetzes 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788), und
- des § 10 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)
verordnet die Bundesregierung:
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