Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 18. Juli 1994, GVOBl. M-V S. 803
Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (GVOBl. M-V 1991 S. 2) und des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302, 1310), verordnet die Landesregierung:
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