Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 6. September 2006, AllMBl. S. 331
Zum Vollzug des Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610) zuletzt geändert durch Art. 43 der Achten Zuständigkeitsänderungsverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) in der jeweils geltenden Fassung wird in Bayern Folgendes bestimmt:
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