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Im Gespräch mit Dr. Stefan Eßer, Ärztlicher Leiter Zentraleuropa, International SOS  
28.03.2024

Zugang zu Gesundheitsversorgung für Geschäftsreisende

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Kulturelle Unterschiede in der medizinischen Versorgung können zu Missverständnissen und Unsicherheiten führen. (Foto: © Mario Andreya)
Überlastete Gesundheitssysteme, Behandlungsrückstau, lange Wartezeiten auf einen Arzttermin – besonders herausfordernd wird es, wenn man sich in einem fremden Land befindet und weder mit dem Gesundheitssystem vertraut ist noch die Landessprache spricht. Auf der anderen Seite stehen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Wettstreit um Arbeitskräfte. Das Thema „Zugang zu medizinischer Versorgung“ hält damit Einzug in die Personalabteilungen, insbesondere im Hinblick auf Mitarbeitende, die sich auf Dienstreisen oder Einsätzen im Ausland befinden.

Herr Dr. Eßer, warum ist der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Geschäftsreisende und Entsandte eine Herausforderung?

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Gründe, die den Zugang zum Gesundheitssystem erschweren. Geschäftsreisende und Entsandte bewegen sich oft in Ländern mit unterschiedlichen Gesundheitssystemen. Die Strukturen, Regelungen und Qualitätsstandards können erheblich variieren. Dies kann es schwierig machen, schnell qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu erhalten. Geschäftsreisende und Entsandte haben möglicherweise begrenzte Kenntnisse über das Gesundheitssystem des Gastlandes, einschließlich des Versicherungsschutzes, der medizinischen Einrichtungen und der verfügbaren Dienstleistungen.

In einem fremden Land können zudem Sprachbarrieren den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschweren. Die Kommunikation mit Ärzten, Pflegepersonal und Administratoren kann eine Hürde darstellen und die Qualität der medizinischen Versorgung beeinflussen.

Kulturelle Unterschiede in der medizinischen Versorgung können zu Missverständnissen und Unsicherheiten führen. Die Erwartungen an medizinische Praktiken, die Verfügbarkeit von Medikamenten und die Art der Arzt-Patienten-Beziehung können sich stark unterscheiden.

In Zeiten von Pandemien oder anderen Gesundheitskrisen können zusätzliche Herausforderungen auftreten. Reisebeschränkungen, quarantänebedingte Verzögerungen und eingeschränkter Zugang zu Gesundheitsdiensten können die Situation weiter erschweren.

Außerdem spielen Reise- und Zeitbeschränkungen eine Rolle. Geschäftsreisen und Entsendungen sind oft zeitlich begrenzt. In dringenden medizinischen Situationen kann es schwierig sein, rechtzeitig qualifizierte Hilfe zu erhalten, insbesondere wenn die notwendige medizinische Infrastruktur nicht leicht zugänglich ist.

Nicht zuletzt stellen sich Versicherungsfragen: Die Versicherungsdeckung für medizinische Notfälle kann komplex sein. Deswegen ist es wichtig, sicherzustellen, dass Geschäftsreisende über eine angemessene internationale Krankenversicherung verfügen. Komplikationen können auftreten, wenn die Deckung nicht klar ist oder wenn bestimmte medizinische Leistungen ausgeschlossen sind.

Wie gestaltet sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist zunächst ein rechtliches Konzept, das sicherstellen soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen geschützt und versorgt werden. In Deutschland geht die Fürsorgepflicht auf den Paragrafen 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurück. Die genaue Ausgestaltung der Fürsorgepflicht kann je nach Rechtsordnung variieren, aber im Allgemeinen beinhaltet sie mehrere Aspekte.

Zunächst gibt es den allgemeinen Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsförderlich sind. Dies umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz. Hierzu gehört auch eine angemessene Betreuung vor und während Dienstreisen.

Dann spielen Schutz vor Diskriminierung und Belästigung eine wichtige Rolle. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz geschützt sind. Dies umfasst Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und Sanktionierung entsprechender Verhaltensweisen.

Die Förderung von Weiterbildung und beruflicher Entwicklung kann ebenfalls Teil der Fürsorgepflicht sein. Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten Möglichkeiten zur Fortbildung und beruflichen Weiterentwicklung bieten.

Es besteht überdies eine Informationspflicht. Arbeitgeber sind oft verpflichtet, ihre Belegschaft über relevante Angelegenheiten, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Änderungen in den Arbeitsbedingungen oder betriebliche Umstrukturierungen. Auch die Information über medizinische und Sicherheitsrisiken bei Dienstreisen gehört dazu.

Auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie zum Beispiel betriebliche Gesundheitsprogramme oder ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, können zur Fürsorgepflicht gehören.

Die genaue Ausgestaltung der Fürsorgepflicht kann je nach Land, Branche und individuellem Arbeitsvertrag unterschiedlich sein.

Und speziell bei Geschäftsreisen oder Entsendungen?

Auch bei Dienstreisen trägt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Hierbei geht es darum, sicherzustellen, dass die Beschäftigten während ihrer dienstlichen Reisen angemessen geschützt und versorgt sind. Dies beginnt bei der Reisevorbereitung. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass die Mitarbeiter angemessen auf ihre Dienstreisen vorbereitet sind. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von notwendigen Informationen über das Reiseziel, kulturelle Unterschiede, gesundheitliche Risiken und etwaige rechtliche Besonderheiten.

Außerdem spielt die Sicherheit am Reiseziel eine Rolle. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass das Reiseziel sicher ist bzw. Risiken zu kennen und zu verringern. Dies kann die Auswahl von sicheren Unterkünften, Transportmitteln und die Bereitstellung von Informationen über potenzielle Risiken umfassen.

Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter während ihrer Dienstreisen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung haben. Dies kann auch die Klärung von Fragen zur Krankenversicherung und Impfungen umfassen, wie bereits angesprochen.

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Dienstreisen nicht zu übermäßiger Arbeitsbelastung führen. Auch während einer Dienstreise sollen die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit eingehalten werden. Zudem sollte ausreichend Zeit für Erholung und Ruhepausen eingeplant werden.

Selbstverständlich ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, die Kosten im Zusammenhang mit Dienstreisen zu tragen, einschließlich medizinischer Vorbereitung, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Auch die Frage der Vergütung während der Dienstreise sollte im Voraus geklärt werden.

Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber Notfallmaßnahmen festlegt und Notfallpläne erstellt und den Mitarbeitern entsprechende Informationen zur Verfügung stellt. Dazu gehören Kontaktdaten für den Notfall und klare Anweisungen für das Verhalten bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Arbeitgeber können auch Richtlinien und Vereinbarungen für Dienstreisen im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festlegen. Es ist ratsam, sich mit den spezifischen Unternehmensrichtlinien und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land vertraut zu machen.

Welche Rolle spielen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung?

Das Arbeitsschutzgesetz gebietet die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation – auch für Dienstreisen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung bestimmt, dass vor Reisen mit besonderen hygienischen und klimatischen Bedingungen arbeitsmedizinische Vorsorge durch den betriebsärztlichen Dienst Pflicht ist – sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten.

Wie können sich Unternehmen und Reisende vorbereiten und wie kann International SOS unterstützen?

Aus den oben genannten Punkten geht hervor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden vor dienstlichen Reisen Informationen zum Zielland und Möglichkeiten der Betreuung anbieten müssen. International SOS kann hier als Dienstleister sehr zielgerichtet helfen mit detaillierten Informationen zu medizinischen Risiken und vor allem mit Unterstützung dabei, diese Risiken zu minimieren. Dazu gehören Impfungen genauso wie Schulungen und die Beurteilung der medizinischen Situation vor Ort. International SOS bietet diese Hilfe auf zahlreiche Weisen, über seine gut recherchierten Internetseiten, durch spezielle Auskunft über seine Assistance Center und durch qualifizierte Hilfe bei medizinischen Zwischenfällen. Das Spektrum der Unterstützung reicht dabei vom medizinischen Gespräch bis zur Evakuierung mit einem Ambulanzflug.

Herr Dr. Eßer, vielen Dank für das Gespräch!

Über die SOS Gruppe
Die International SOS Gruppe und ihre 13.000 Mitarbeiter unterstützt Unternehmen durch Beratung, präventive Maßnahmen und Hilfe im Notfall sowie ein globales Netzwerk für die Gesundheit und Sicherheit von Geschäftsreisenden im In- und Ausland, Entsandten und lokalen Mitarbeiter weltweit. Unternehmen können damit ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Geschäftstätigkeit auch in herausfordernden Situationen aufrechterhalten.

Weitere Informationen: www.internationalsos.de

Das Interview erschien zuerst in unserer Fachzeitschrift:


Betriebliche Prävention

Redaktionsbeirat: Dr. Michael Au, Prof. Dr. Gudrun Faller, Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl
Redaktion: Florian Gräfe

Programmbereich: Arbeitsschutz

Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in sich verändernden Berufswelten gestalten – die Betriebliche Prävention zeigt Ihnen, wie es geht: Angesehene Spezialisten berichten jeden Monat neu zu fachlichen und rechtlichen Entwicklungen aus Prävention, Organisation und Unfallversicherung. Erfahren Sie das Wichtigste zu den Aktivitäten maßgeblicher Institutionen, zu Veranstaltungen, Literatur und allen weiteren Ereignissen, die Ihr Berufsfeld so vielseitig machen.

Betriebliche Prävention und Organisation

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Unfallversicherung und Recht

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DGB-Index Gute Arbeit Report 2023 07.12.2023
Gesunde Arbeit? Betriebliche Prävention aus Sicht der Beschäftigten
Die Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland hängt eng mit ihren Arbeitsbedingungen zusammen. Das hat die repräsentative Beschäftigtenbefragung Index Gute Arbeit 2023 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeben. mehr …

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