Es ist davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaften gesetzlich zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung verpflichtet werden. Bei der Erörterung der Anforderungen an eine solche Rechnung sind die institutionalen Rahmenbedingungen für Berufsgenossenschaften zu beachten. Danach stellen Informations-, Steuerungs- sowie Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsziele mit jeweils strategischer und operativer Ausrichtung die Ziele der berufsgenossenschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung dar. Rechnungssystematisch folgt man dem üblichen Abrechnungsschema, weshalb sich die Aufgaben der Erfassung, Verteilung und Verrechnung der Kosten sowie der Erfassung und Zurechnung der Leistungen unterscheiden lassen. Insofern erfährt die privat- und erwerbswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung bei der Übertragung auf Berufsgenossenschaften vorrangig eine morphologische Modifikation.
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