Im September 2013 gab das BMAS die neue ASR A4.1 „Sanitärräume“ bekannt. Sie löste insgesamt sechs seit über vier Jahrzehnten in Deutschland gültige Arbeitsstätten-Richtlinien ab, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen. Fachlich unterstützt wurde die Regelerstellung durch eine von der BAuA beauftragten Studie des Instituts ASER e.V. in Wuppertal. Die ASR folgt einem neuen Ansatz. Statt starrer Maßvorgaben ermöglichen
– ergonomisch an der freien Bewegungsfläche orientierte Abmessungen sowie
– einen an der Gleichzeitigkeit der Nutzung orientierten Handlungsspielraum bei der erforderlichen Anzahl der Sanitärobjekte,
ein besser an die betrieblichen Erfordernisse angepasstes Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-30 |
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