Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
März 2014, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, A 451
Mit der vorliegenden Empfehlung soll der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten verbessert werden. Hierbei sind die Begriffe „Zeitarbeit“ und „Leiharbeit“ synonym zu verstehen. Die Empfehlung „Zeitarbeit“ stellt eine Handlungshilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Prävention. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen. Als Information kann sie ebenso vom Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragten/der Sicherheitsbeauftragten genutzt werden.
Auf der Basis von rechtlichen Grundlagen und einer Skizzierung des Problemfeldes findet der Leser im Kapitel „Handlungsanleitung“ dargestellt, welche Bedeutung die Kernpunkte dieser Empfehlung (Arbeitsschutzvereinbarung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzbegehung, Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Persönliche Schutzausrüstung, Gesundheitsförderung) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten haben und welche jeweils konkrete „Vorgehensweise“ empfohlen wird. Am Ende sind Literatur und sonstige Hinweise aufgeführt sowie im Anhang das Muster einer Arbeitsschutzvereinbarung angefügt.
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