Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. April 2024 (GMBl 2024, S. 331)
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 24.3.2023 empfohlen, eine neue Berufskrankheit mit der vorgenannten Legaldefinition "Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer" in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Diese Empfehlung wird wie folgt begründet:
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