Industrieschutzhelme sollen in erster Linie vor Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände schützen; deshalb wird über die DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“ unter anderem auch eine Stoßdämpfungsprüfung im Scheitelbereich des Helmes gefordert. Zusätzlich kann jedoch auf Wunsch des Herstellers auch eine Prüfung der Seitensteifigkeit des Helmes durchgeführt werden. Diese freiwillige Prüfung wird ebenfalls in der Norm beschrieben. Hierbei wird der zu prüfende Schutzhelm zwischen zwei Stahlplatten eingeklemmt und steigenden seitlichen Druckkräften ausgesetzt; anschließend werden die bei der Belastung auftretenden und nach der Entlastung bleibenden Verformungen der Helmschale gemessen. Eine seitliche Stoßdämpfungsprüfung erfolgt jedoch nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 416 - 417
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