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Gefahrstoffmanagement  
17.11.2014

Wie werden Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gemessen?

IFA
Messung von Gefahrstoffen (© Fotolia)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen muss er sicherstellen, dass sie nicht durch das Einatmen von Stoffen gefährdet werden. Um die Messung und Beurteilung der auftretenden Stoffkonzentrationen geht es im folgenden Dossier.

In einer kurzen Übersicht werden allgemein gültige Aspekte der Messung von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben in der Luft an Arbeitsplätzen behandelt. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Themen Expositionsermittlung, Strategie und Technik der Probenahme und analytische Grundbegriffe.

Weiterhin sind die Anforderungen nach der Norm DIN EN 482 zusammengestellt. Die Parameter Selektivität, Präzision, Richtigkeit, Bestimmungsgrenze, erweiterte Messunsicherheit und Dokumentation werden kompakt erläutert. Diese gelten unabhängig von den chemischen Eigenschaften und dem Aggregatzustand des zu messenden Stoffes, der Art der Probenahme und der analytischen Bestimmungsmethode.

Quellen für anerkannte Messverfahren werden aufgeführt und die Auswahl geeigneter direkt anzeigender Messgeräte wird erläutert. Die komplette IFA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen steht im Internet zur Verfügung. Die enthaltenen Informationen gelten als praktische Arbeitshilfe für die Planung und Durchführung von Messungen sowie zur Beurteilung von Messergebnissen. Neben Grundlagen der Messtechnik und der Beurteilung enthält die Arbeitsmappe Beispiele für die Durchführung von Arbeitsbereichsanalysen sowie zur Betriebsdatenerfassung und zur Messberichterstattung. Lesen Sie hier den Beitrag „Allgemeines zur Messung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz“. 
Link: http://www.IFA-ARBEITSMAPPEdigital.de/0210

Weiterführende Informationen zum Thema:
  • Definition AGW nach der Gefahrstoffverordnung (externer Link zu juris)
  • TRGS 900 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (externer Link zur BAuA)

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