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Mitmachen beim Inklusionspreis 2021 für die Wirtschaft!  
08.04.2021

Wie Inklusion während der Corona-Pandemie gelingt

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/zeichensetzen
Inklusionspreis 2021 (Abb.: © zeichensetzen)
Inklusion gelingt auch in der Corona-Pandemie. Das will der Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 „Potenziale von Menschen mit Behinderungen“ sichtbar machen. Noch bis zum 30. April 2021 können sich Arbeitgeber mit beispielhaften Maßnahmen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bewerben.

Menschen mit Behinderungen sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile: Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb – und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Arbeitgeber aus Betrieben aller Größen und Branchen setzen daher auf Inklusion.

Diese guten Erfahrungen will der Inklusionspreis für die Wirtschaft sichtbar machen: Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender.

Die Initiierenden des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Charta der Vielfalt sowie das UnternehmensForum. Schirmherr des Inklusionspreises für die Wirtschaft 2021 ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Die Bewerbungsfrist für den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 läuft bis zum 30. April 2021.

Bewerben können sich:

1. Konzerne

2. Mittelständische und große Unternehmen

3. Kleine und nicht-beschäftigungspflichtige Unternehmen


Die Preisverleihung findet Anfang November statt.

Weitere Informationen unter: www.inklusionspreis.de/
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