Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387, 1399)
Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
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