Die „Spitzfindigkeiten“ in Heft 2/2020 haben sich schon mit der Frage befasst, wer „per se“ für den Arbeitsschutz verantwortlich ist – und die Antwort der KomNet-Wissensdatenbank im KomNet-Dialog 4428 klargestellt bzw. ergänzt. Auch der KomNet- Dialog 42805 (Stand: 21.08.2019) spezifisch zu Unterweisungen muss entsprechend korrigiert werden. Die Frage ist: „Der Unternehmer ist verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen. Ist es richtig, dass, falls keine Pflichtenübertragung an z. B. einen Abteilungsleiter stattgefunden hat, dieser auch keine Unterweisungen durchführen braucht?“
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-06-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
