Die am Bau Beteiligten tragen Verantwortung für den Arbeitsschutz in unterschiedlichem Umfang. Versäumnisse bezüglich der Arbeitssicherheit, die zu einem Arbeitsunfall auf der Baustelle führen, können für die Verantwortlichen schwerwiegende
rechtliche Folgen haben. Mit der Baustellenverordnung wurden zum 01.07.1998 zusätzlich zu den bereits bestehenden Bestimmungen neue Regeln betreffend die Arbeitssicherheit auf Baustellen geschaffen. Hierbei hat der Verordnungsgeber zwar
rechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen die Pflichten nach der Baustellenverordnung aufgeführt (vgl. § 7 BaustellV). Die Frage aber, wer nach Eintritt eines Arbeitsunfalls ggf. haftungsrechtlich einzustehen hat, wurde nicht aufgegriffen. Sie ist
jedoch nicht zuletzt für den regressierenden Unfallversicherungsträger, der den Arbeitsunfall entschädigt, von Bedeutung. 8 Jahre nach Inkrafttreten der Baustellenverordnung „entdecken“ nunmehr auch die Gerichte mit Fallgestaltungen aus der Praxis die Bedeutung der Baustellenverordnung.
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