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Dokument „Wer einen ‚Papst‘ fragt, kann vertrauen“ – Tödlicher Unfall am DIN-normwidrigen „Schiffsmast“ mit GS-Zeichen
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„Wer einen ‚Papst‘ fragt, kann vertrauen“ – Tödlicher Unfall am DIN-normwidrigen „Schiffsmast“ mit GS-Zeichen
Zur Verantwortung des Geschäftsführers eines Spielgeräteherstellers bei interner Aufgabenverteilung und Vertrauen auf externen Rat – und der Sachverständige als der „wahre Schuldige“

  • Dr. Thomas Wilrich

Ein Junge verunglückte 2.2.2002 an seinem 4. Geburtstag auf einem öffentlichen Spielplatz tödlich an einem „Schiffsmast“ – ein Holzmast aus Fichte mit „Schiffsausguck“ in Form eines Korbes mit Metallstreben. Herstellerin war eine GmbH. Das 1995 gelieferte Spielgerät lag 2 Jahre auf dem städtischen Bauhof herum und wurde erst 1997 aufgebaut. Das Spielgerät lag 2 Jahre auf dem städtischen Bauhof herum. Beim Aufbau 1997 „wurde nicht geprüft, ob das Holz aufgrund der langen Lagerung im Freien (wenn auch von außen vielleicht nicht sichtbar) angefault war“. Aufgebaut hatte der „junge Gartenbauer“ E, der „mit der Aufstellung von Geräten dieser Größenordnung keine Erfahrungen hatte“. Der „für die Aufstellung verantwortliche städtische Mitarbeiter“ K „beauftragte“ den E, „abweichend von den Vorgaben des Herstellers die als Drainage gedachte Kiesschicht durch Sand zu ersetzen“. Dadurch „wurde eine nahezu wasserundurchlässige Schicht angebracht“. Der Mast wurde vor dem Einbau auch – „deutlich sichtbar“ – mit einer Folie umwickelt, die man sonst um Laternenmasten wickelt. Die als Zugang zur Ausguckplattform gedachte Strickleiter fehlte. Man konnte nur über ein Kletternetz „von hinten“ an den Korb heranklettern – „was eigentlich nicht vorgesehen war“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.10.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-29

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