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Unfallstatistik 2024  
09.10.2025

Weniger Arbeitsunfälle bei der BG Verkehr

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG Verkehr
Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle sind deutlich weniger geworden, dafür stieg die Zahl von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. (Foto: TungArt7/Pixabay)
Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in der Zuständigkeit der BG Verkehr ist im Jahr 2024 um 10,4 Prozent auf 66.445 zurückgegangen. Auch die Zahlen der tödlichen Unfälle und der neuen Unfallrenten sanken deutlich. Weniger erfreulich war die Entwicklung bei den Berufskrankheiten.

Deutlich weniger meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle, aber dafür eine steigende Zahl von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit: Dieses Fazit zog die BG Verkehr für das Jahr 2024. Die BG Verkehr ist die zuständige Berufsgenossenschaft für die Wirtschaftszweige Verkehrswirtschaft, Postlogistik und Telekommunikation. Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sanken um 10,1 Prozent auf 59.856 und damit erstmals in den vergangenen 15 Jahren unter die Marke von 60.000. Die Zahl der Wegeunfälle verringerte sich sogar um 13,1 Prozent auf 6.589. Meldepflichtig ist ein Arbeits- oder Wegeunfall immer dann, wenn das Unfallopfer mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist.

Weniger Tote und Schwerstverletzte

Erfreulich: Auch bei den schwersten Unfällen ist für 2024 eine sinkende Entwicklung zu verzeichnen. Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sank von 88 auf 73. Auch die Anzahl der neuen Unfallrenten ging zurück – von 1.047 im Vorjahr auf 821. Unfallrenten werden immer dann an die Versicherten gezahlt, wenn diese nicht oder nur im verringerten Maße an den Arbeitsplatz zurückkehren können.

Finanziell machte sich der Rückgang bei den Arbeitsunfällen allerdings nicht für die Berufsgenossenschaft bemerkbar. Die Leistungen an Versicherte kletterten auf 741,5 Mio. EUR (2023: 718 Mio. EUR). Die Gesamtausgaben der BG Verkehr lagen bei 948 Mio. EUR (2023: 907 Mio. EUR).

Gefahr durch Hautkrebs wächst

Eine gegenläufige Entwicklung zum Unfallgeschehen gab es bei den Berufskrankheiten. Die Zahl von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stieg um 12,6 Prozent auf 2.823. Im Jahr 2024 erkannte die BG Verkehr 521 Mal eine Berufskrankheit an (2023: 494). Häufigste Berufskrankheit war Hautkrebs und dessen Vorstufen durch natürliche UV-Strahlung (BK 5103) mit 272 anerkannten Fällen (2023: 232 Fälle). Die steigenden Fallzahlen zeigen, wie wichtig Schutzkonzepte für Versicherte sind, die einen Teil ihrer Arbeit unter freiem Himmel leisten. Die BG Verkehr setzt hier einen Schwerpunkt in ihrer Präventionsarbeit.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Postlogistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät rund 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

Quelle: Pressemitteilung BG Verkehr

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Kurzinformation über Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten

Autor: Dr. Heike Braunsteffer
unter Mitarbeit von: Jörg Schudmann
Begründet von: Dr. Heinz Schieke

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Diese Kurzinformation ist eine übersichtliche, fachlich fundierte und dennoch allgemein verständliche Darstellung über die gesetzliche Unfallversicherung. Besonders angesprochen sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Verantwortliche in Unternehmensleitungen und Personalabteilungen, Führungskräfte in Betrieben und Organisationen, Frauen und Männer mit Meisterbrief, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte ebenso wie Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Mitglieder in Selbstverwaltungen und Ausschüssen der Berufsgenossenschaften.

Mit der 20. Auflage wird die Kurzinformation an gesetzliche Änderungen angepasst. Zusätzlich ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts etwa zum Unfallversicherungsschutz beim Arbeiten zur Probe, im Homeoffice, auf Wegen von oder zum dritten Ort oder beim Tanken auf dem Heimweg eingearbeitet. Neu ist die Übersicht zu Versicherungsfällen bei Blut-, Organ- und Gewebespenden einschließlich der Voruntersuchungen und Nachsorgemaßnahmen. Ausführungen zu Leistungen, Verfahren und Geldbeträgen wurden aktualisiert.


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