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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Die Autorin |
Anke Schlüter, Juristin, Bachelorstudiengang der Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal im Juli 2018 bei Prof. Dr. Ralf Pieper abgeschlossen. Thema der Abschlussarbeit war „Arbeitsschutzbezogene Anforderungen an Arbeitsplätze auf Autobahnbaustellen“. |
Unfallversicherung und Recht | 07.02.2019 |
Wann ist das Telefonieren (Handy, Festnetz) unfallversichert? | |
Der Grundsatz ist einfach: Privates, eigenwirtschaftlich motiviertes Telefonieren steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist aber ein Betriebsbezug gegeben bzw. erfolgt das Telefonieren im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit, dann besteht Unfallversicherungsschutz. Dazu bietet die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main ein aktuelles Beispiel. mehr … |
DAK-Gesundheitsreport | 23.04.2019 |
Sucht 4.0: Gravierende Folgen für die Arbeitswelt | |
Trinken, Dampfen, Gamen – das Suchtrisiko von Millionen Beschäftigten hat gravierende Folgen für die Arbeitswelt. Der Krankenstand bei betroffenen Erwerbstätigen ist doppelt so hoch. Ferner sind sie häufig unkonzentrierter im Job oder kommen zu spät. Das zeigt der aktuelle DAK-Gesundheitsreport „Sucht 4.0“. Nach der repräsentativen Studie hat jeder zehnte Arbeitnehmer einen riskanten Alkoholkonsum – hochgerechnet betrifft das vier Millionen Menschen. mehr … |
Praxisfall | 16.01.2019 |
Die rabiate Chefin: ein Fall zur Abgrenzung des „privaten“ vom „betrieblichen“ Handlungsbereichs | |
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst grundsätzlich nur den „betrieblichen“ Handlungsbereich. „Privates“ oder „eigenwirtschaftliches“ Handeln ist von diesem Schutz ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss auch sehr weitreichend sein kann. Entscheidend für die Differenzierung nach „betrieblich“ und „privat“ ist, ob also eine Tätigkeit „betrieblich“ motiviert ist oder nicht - was eien tätliche Auseinandersetzung durchaus sein kann. mehr … |
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