ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
E-Learning im Arbeitsschutz  
14.01.2015

Weg vom Klassenzimmer, hin zum Computer

Hildegard Schmidt
Geht es um rein theoretische Wissensvermittlung, sind E-Learning-Module eine echte Alternative zum Präsenzunterricht oder zur Literatur. Geht es um eine Handlungsorientierung, um verhaltensändernde Lernziele kann ein Lernprogramm via Internet an seine Grenzen stoßen. Was muss ein E-Learning-Programm leisten, welche kostenfreien Lernbeispiele gibt es?

Die Anforderungen im Arbeitsschutzgesetz

E-Learning für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verspricht ein attraktiver, flexibler, zeitunabhängiger und effizienter Weg zu sein, um Wissen zu erwerben. Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss!“, formulierte Wilhelm Busch einst und zeigte dabei Lehrer Lämpel mit hocherhobenem Zeigefinger. Wohl andeutend, dass der Erziehungsstil eine streng-verpflichtende, manchmal auch schmerzhafte Erfahrung mit sich bringen konnte.

Gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dieser erste Satz im Unterweisungsparagraph enthält bereits Zündstoff und führt bei Arbeitgebern, Fachleuten, Lernenden und Lehrenden zu den unterschiedlichsten Auslegungen. Diese gehen von „Lies` Dir das mal durch und mach` hier in der Teilnahmeliste ein Handzeichen!“ bis hin zu Modellen, bei denen Wissen erlernt wird und anschließend durch reale Demonstration, praktische face-to-face-Kommunikation besprochen und hinterfragt wird.

Unterweisung: Was bedeutet „ausreichend“, was bedeutet „angemessen“?

Herausforderung in der Unterweisung im Arbeitsschutz sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in § 12 ArbSchG „ausreichend“ und „angemessen“. Diese Begriffe allein sollten schon Mahnung für alle Akteure sein, es eben nicht nur bei einem „Zettel-durchlesen“ und einem Handzeichen zu belassen. Der Bedeutung einer Unterweisung wird mitunter zu wenig Beachtung geschenkt, nur weil es nicht-produktive Zeit ist, die hier in Anspruch genommen wird.

Letztlich ist der Unterweisungsauftrag vergleichbar mit der Pflege, Wartung und Instandhaltung hochwertigen Werkzeuges. Nur gutes, funktionierendes Werkzeug befähigt, eine Aufgabe vollständig und ressourcenschonend zu erledigen. Ein gut unterwiesener Mitarbeiter wird sich sicher und gesund in seinem Arbeitsumfeld bewegen: Ein wichtiger Beitrag zur Produktion und Dienstleistungserbringung sowie zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfällen.

Hintergrund: Methodische Varianten im Online-Lernen

E-Learning: Das Wort E-Learning steht für elektronische Lernform. Gleichbedeutend ist der Begriff mit Online-Lernen. Sprechen Pädagogen vom „reinen“ E-Learning, ist gemeint, dass ein Kurs im Internet abrufbar ist, als CD-ROM oder DVD zur Verfügung steht. Außerdem zählen zum E-Learning im Internet angebotene Filme, Sprechsequenzen, PDF-Dateien zum Lesen, Grafiken, Fotos. Lernerfolgskontrollen wie Quizfragen sind als E-Learningmodule denkbar. Die Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (MAG) verfügt über eine Fülle von Videos, mit denen Arbeitsschutzthemen attraktiv vermittelt werden. Erreichbar ist das Portal, in dem sich jeder mit seinem Filmbeitrag zur Registrierung anmelden oder frei Filmbeiträge nutzen kann, über www.arbeitsschutzfilm.de.

Teletutorien/Teleteaching: Mit einer Interaktion von Lernendem und Tutor wird eine fast klassenraumähnliche Atmosphäre simuliert, um Lerninhalte – ergänzend zur reinen individuellen Wissensvermittlung – zu diskutieren und zu vertiefen oder auch um Aufgaben mit Blick auf die praktische Anwendung zu lösen. Es setzt eine wesentlich umfangreichere Technik voraus als reines E-Learning, das beispielsweise ja auch ganz ohne Internetverbindung funktionieren kann. Bei der Tele-Lernform müssen Sprache und Sichtkontakt gewährleistet sein, schnelle Internetverbindung und gute Softwareperformance inklusive. Sonst ist diese Methode uninteressant für ein attraktives computerbasiertes Lernkonzept. Video- oder Audiokon-ferenzen (Lernkonferenzen) sind für diese Methode zentral. Dabei kann sich der Lernbegleiter nur mit einem „Schüler“ treffen oder einen ganzen Kurs zusammenrufen. Um eine Lernkonferenz zu managen, ist eine Kommunikationssoftware nötig, wie z. B. Distant Learning System (DLS). DLS verwendet beispielsweise seit vielen Jahren die Zentrale Weiterbildungs-stelle für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen (ZWH). Hier kann auch eine Zusatzqualifikation zum Telecoach International (TCI) erworben werden. Bei der Ausbildung werden die Module Teleautor, Telemanager und Telecoach mittels gemischter Lernform vermittelt.
 

Weiterlesen?

Sind Sie noch nicht Newsletter-Abonnent, so können Sie sich hier für unseren kostenfreien Newsletter ARBEITSSCHUTZuptodate registrieren – und erhalten vollen Zugriff auf diesen Beitrag.

Als registrierter Nutzer von ARBEITSSCHUTZdigital.de haben Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerdaten vollen Zugriff auf diesen Beitrag und alle Inhalte von ARBEITSSCHUTZdigital.de.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück