Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), zuletzt geändert am 2. Dezember 2019 (ABl. S. 11)
Diese Leitlinie ist von den zuständigen Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange und bei der Zulassung und Überwachung von Windenergieanlagen zu beachten. Sie dient der Ermittlung und Beurteilung optischer Immissionen, verursacht durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf des Rotors von Windenergieanlagen (WEA).
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