Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Standbein der Sozialversicherung in Deutschland. In den ca. 135 Jahren ihres Bestehens hat sich die Gesetzliche Unfallversicherung zwar weiterentwickelt, ihre Grundansätze aber blieben weitgehend unangetastet (siehe hierzu Literaturhinweis in Infobox 6).
Die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.“ (DGUV) ist heute der Spitzenverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen des Öffentlichen Dienstes, als solcher ein eingetragener Verein. Die DGUV ist im Jahre 2007 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss des „Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften“ (HVBG) und des „Bundesverbandes der Unfallkassen“ (BUK). Trotz dieses recht neuen gemeinsamen Dachs bleiben die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) für die gewerbliche Wirtschaft und für den öffentlichen Dienst weiterhin unabhängig und selbstverwaltet.
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