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ARBEITSSCHUTZuptodate!
1. Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind. 2. Die Fahrlässigkeit kann sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt. |
Dr. Thomas Wilrich |
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich ist tätig rund um die Themen Produktsicherheit-Warenvertrieb, Produkthaftung und Arbeitsschutz und Umweltrecht einschließlich der entsprechenden Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Führungskräftehaftung und Strafverteidigung. Er ist an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München zuständig für Wirtschafts-, Arbeits-, Technik, Unternehmensorganisationsrecht und „Recht für Ingenieure“. Er ist Fachbuchautor zur „Sicherheitsverantwortung“ (erschienen im Erich Schmidt Verlag), zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie zur „Rechtlichen Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab“. www.rechtsanwalt-wilrich.de |
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