Bisher wurde der Betriebsablauf in Industrieunternehmen immer wieder durch starre Prüffristen unterbrochen. Kostspielige Wartungen bedeuteten stets einen beträchtlichen Wettbewerbsnachteil. Durch die BetrSichV können Anlagenbetreiber nun den Zeitpunkt für Wartungen innerhalb bestimmter Höchstfristen eigen ständig festsetzen und haben so mehr Einfluss auf die Kosten der Anlagensicherheit. Dennoch wäre es falsch, im neu gewonnenen Gestaltungsspielraum nur finanzielle Vorteile für die Anlagenbetreiber zu sehen. Sie sind ab sofort für Planung, Organisation und Durchführung sämtlicher Prüfungen selbst verantwortlich, wodurch die Anforderungen an sie insgesamt größer geworden sind.
Die 2002 in Kraft getretene BetrSichV gibt zwar kaum Details vor, formuliert aber Mindestanforderungen. So verlangt sie von Betreibern, ihre Anlagen auf dem Stand der Technik zu halten sowie Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen selbst festzulegen und umzusetzen. Innerhalb einer vorgegebenen Höchstfrist können sie den Zeitpunkt für Wartungsarbeiten frei wählen. Zukünftig werden deshalb in den meisten Fällen risikobehaftete Anlageteile – etwa solche, an denen Explosionsgefahr besteht – sehr viel öfter und umfassender geprüft als Bereiche, die weder sicherheitsrelevant noch für den Betrieb der Anlage zwingend notwendig sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-03 |
Seiten 456 - 459
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