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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Der Autor |
Prof. Dr. jur. Eberhard Jung unterrichtete viele Jahre lang am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin. Außerdem war Prof. Jung Verwaltungsdirektor bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Dozent an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung. |
Praxisfall | 08.11.2018 |
„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ - Von Wissen und Wissenmüssen, von Glück und Unrecht | |
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Bußgeld an Berufskraftfahrer wegen Überladung eines LKW wegen fahrlässiger Nichtüberprüfung des Höchstgewichts mehr … |
Praxisfall | 16.01.2019 |
Die rabiate Chefin: ein Fall zur Abgrenzung des „privaten“ vom „betrieblichen“ Handlungsbereichs | |
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Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst grundsätzlich nur den „betrieblichen“ Handlungsbereich. „Privates“ oder „eigenwirtschaftliches“ Handeln ist von diesem Schutz ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss auch sehr weitreichend sein kann. Entscheidend für die Differenzierung nach „betrieblich“ und „privat“ ist, ob also eine Tätigkeit „betrieblich“ motiviert ist oder nicht - was eien tätliche Auseinandersetzung durchaus sein kann. mehr … |
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation | 11.12.2018 |
Die Besetzung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern – Pflicht zur internen Lösung? | |
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Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine sachkundige Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherzustellen. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem notwendigen Fachwissen in Betracht kommt und was sie in diesem Kontext beachten müssen. Der nachfolgende Beitrag soll Arbeitgebern einen Überblick verschaffen und hierdurch das Gespür für etwaige Problemfälle im Zusammenhang mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit schärfen. mehr … |
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