Das allgemeine Verhältnis von „betrieblicher Rehabilitation“ und „institutioneller Rehabilitation“ ist jedenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung und für den berufsfördernden Bereich kein neues Thema. Auch praktische Einzelaspekte wurden schon bisher in der Berufshilfe-Arbeit umgesetzt. Der gesamte Komplex hat aber durch jüngere Entwicklungen, insbesondere ein verstärktes Integrationsmanagement der Berufshelfer und das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch/Rehabilitationsrecht (SGB IX) und seinen Regelungen über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine aktuelle Bedeutung erlangt. Deshalb und vor allem zu einer weiteren Optimierung der berufsgenossenschaftlichen Sachbearbeitung bietet es sich an, den gesamten Fragenkreis in grundlegender Hinsicht und systematisierend abzuhandeln, was bisher – soweit ersichtlich – nicht erfolgt ist).
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