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Vorschrift Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser

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Technische Regel für Anlagensicherheit – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser (TRAS 310)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 30. September 2022 (BAnz AT 12.01.2023 B5)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1561987

Vorbemerkung

1 Präambel

2 Grundlagen

3 Anwendungsbereich

4 Begriffsbestimmungen

4.1 Überflutung (einschließlich Überschwemmung)

4.2 Gefahrenquelle

4.3 Umgebungsbedingte Gefahrenquellen

4.4 Gefahrenquellenanalyse

4.5 Analyse der Gefahren und Gefährdungen

4.6 Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs bei Überflutungen

4.7 Schutzkonzept

4.8 Schutzziele

4.9 Störfalleintrittsvoraussetzung

4.10 Sturzflut

5 Systematisierung und Aufbau der TRAS

5.1 Teil A: Gefahrenquelle Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut, Eisgang)

5.2 Teil B: Gefahrenquelle Grundwasseranstieg

6 Vereinfachte Gefahrenquellenanalyse

7 Detaillierte Gefahrenquellenanalyse

7.1 Teil A: Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut, Eisgang)

7.1.1 Ermittlung von Informationen über den potenziellen Zufluss zum Betriebsbereich Zustrom aus Gewässern (durch Hochwasser)

7.1.2 Ermittlung der möglichen Wasserstandshöhen bei Überflutungen

7.1.3 Abschätzung der Strömungsgeschwindigkeit

7.1.4 Abschätzung der Gefährdung durch Treibgut oder Eisgang

7.2 Teil B: Grundwasseranstieg

7.3 Berücksichtigung des Klimawandels

8 Ermittlung der gefährdeten, sicherheitsrelevanten Teile des Betriebsbereichs und der Anlagen

8.1 Teil A: Ermittlung der durch Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut, Eisgang) gefährdeten SRB und SRA

8.2 Teil B: Ermittlung der durch Grundwasseranstieg gefährdeten SRB und SRA

9 Ermittlung der Störfalleintrittsvoraussetzungen

10 Festlegung von Szenarien und Schutzzielen in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und § 4 der Störfall-Verordnung

10.1 Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut und Eisgang)

10.2 Grundwasseranstieg

11 Erarbeitung von Schutzkonzepten für die Szenarien

12 Prüfung der Schutzkonzepte

13 Ermittlung von Szenarien gemäß § 3 Absatz 3 der Störfall-Verordnung (Dennoch-Störfälle) und Szenarien für die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung gemäß § 10 der Störfall-Verordnung

14 Festlegung von Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen

14.1 Störfallauswirkungsbegrenzung bei Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut und Eisgang)

14.2 Störfallauswirkungsbegrenzung bei Grundwasseranstieg

14.3 Organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen

15 Planung für Notfälle, Ergänzung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, Übermittlung von Informationen für die externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung

15.1 Planung für Notfälle

15.2 Ergänzung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen

15.3 Übermittlung von Informationen für die externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung

16 Dokumentation

17 Erfüllung von weiteren Pflichten der Störfall-Verordnung

17.1 Anforderungen an die Instandhaltung von Vorkehrungen (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Störfall-Verordnung)17.1 Anforderungen an die Instandhaltung von Vorkehrungen (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Störfall-Verordnung)

17.2 Informationen und Schulungen der Beschäftigten (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 der Störfall-Verordnung)

17.3 Beratung von zuständigen Behörden und Einsatzkräften im Störfall (§ 5 Absatz 2 der Störfall-Verordnung)

17.4 Verzeichnis von Betriebsbereichen (§ 17 Absatz 1 Nummer 5 der Störfall-Verordnung)

Anhang
Berücksichtigung des Klimawandels, Auslegungsanforderungen

A. Flusshochwasser:

B. Starkniederschlags- und Sturzflutereignisse:

Abkürzungsverzeichnis

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