Vogelgrippe gehört zu den schlecht einschätzbaren Risiken. Das führt verständlicherweise zu Unsicherheit, wie eine dpa-Meldung aus dem Jahre 2006 zeigt:
Frau floh vor einer Meise (RUDOLSTADT)
Eine Meise, die durch ein Fenster in eine Wohnung in Rudolstadt (Thüringen) flog, hat die Mieterin (61) in die Flucht getrieben. Aus Angst vor Vogelgrippe rief sie die Polizei. Beamte befreiten das Tier. (dpa)
Diese verständliche Unsicherheit darf aber nicht zu Fehlhandlungen führen. Deshalb werden aus dem ABAS-Beschluss 608 die Teile abgedruckt, die zum Verständnis beitragen und Antworten auf die Fragen geben,
– bei welchen Arbeiten erhöhte Gefährdungen auftreten und
– welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-05 |
Seiten 180 - 183
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.