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BAuA-Arbeitszeitbefragung  
29.10.2018

Viele Beschäftigte haben bereits flexible Arbeitszeiten

ESv-Redaktion Arbeitsschutz/BAuA
Die Gestaltung der Arbeitszeit gehört zu den zentralen Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Foto: Fotomek/Fotolia)
Zwischen 2015 und 2017 haben sich die Arbeitszeiten in Deutschland bezüglich Dauer, Lage und Flexibilität eher wenig verändert. Nach wie vor arbeitet etwa ein Fünftel der Beschäftigten regelmäßig zu atypischen Zeiten (vor 7 oder nach 19 Uhr). Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 – 2017“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.

Zwischen 2015 und 2017 haben sich die Arbeitszeiten in Deutschland bezüglich Dauer, Lage und Flexibilität eher wenig verändert. Nach wie vor arbeitet etwa ein Fünftel der Beschäftigten regelmäßig zu atypischen Zeiten (vor 7 oder nach 19 Uhr). Auch berichten konstant 43 Prozent der Beschäftigten, mindestens einmal im Monat auch am Wochenende zu arbeiten. Jeder siebte Befragte (14 Prozent) erfährt häufige Änderungen der Arbeitszeiten. Hier ist der Anteil zwar konstant geblieben, jedoch hat sich der Ankündigungszeitraum verkürzt: Ein Drittel der Betroffenen erfährt erst am Vortag von den Änderungen. Im Vergleich zu 2015 berichten die Befragten von leicht zunehmenden zeitlichen Handlungsspielräumen. Zum Beispiel hatten 2017 etwas mehr Personen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Pausen. Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 – 2017“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.

Da sich zwischen 2015 und 2017 weder in der Arbeitszeitgesetzgebung noch in Tarifverträgen größere Änderungen ergeben haben, haben sich die vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeiten kaum verändert. Sie lagen für Vollzeitbeschäftigte bei 38,6 Stunden und für Teilzeitbeschäftigte bei 22,9 Stunden. Junge Beschäftigte sowie Beschäftigte mit einem niedrigen Bildungsniveau weisen die größte Bandbreite an vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten auf. Zudem hat die Diversität der Arbeitszeiten seit 2015 leicht zugenommen.

Die Studie zeigt zudem, dass überlange Arbeitszeiten weiterhin für einige Beschäftigte relevant sind. So arbeiten 21 Prozent der Vollzeitbeschäftigten durchschnittlich 48 Stunden und mehr in der Woche. Mit durchschnittlich 43,4 Stunden liegt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten knapp 5 Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Gleichzeitig macht mehr als die Hälfte der Befragten keine, beziehungsweise nur bis zu zwei Überstunden pro Woche. Als Grund für Überstunden geben knapp 4 von 5 Befragten betriebliche Vorgaben und Gründe an oder aber berichten, dass die Arbeit in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen ist. Persönliche Gründe wurden im Vergleich zu 2015 seltener genannt.

Die Arbeit zu atypischen Zeiten, wie etwa abends, nachts oder am Wochenende ist konstant geblieben. Im Dienstleistungsbereich lässt sich im Vergleich von 2015 zu 2017 ein leichter Anstieg von Sonntagsarbeit beobachten.

An viele Beschäftigte werden erhebliche Anforderungen an ihre Flexibilität gestellt. Noch immer wird etwa jeder achte Beschäftigte wegen dienstlicher Belange häufig in der Freizeit kontaktiert. Der Anteil derjenigen, die erwarten kontaktiert zu werden, liegt aktuell bei 24 Prozent. Zunehmend sind hiervon auch Personen mit einfacheren Tätigkeiten betroffen.

Die Handlungsspielräume in Bezug auf die Gestaltung der eigenen Arbeitszeit haben im Vergleich zu 2015 eher zugenommen. Dazu gehören der Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende, die Pausengestaltung oder die Möglichkeit, ein paar Stunden oder Tage frei zu nehmen. Sie stellen eine wichtige Ressource für die Beschäftigten dar. Während Männer und junge Beschäftigte insgesamt ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können, stehen Beschäftigten mit niedrigem Bildungsniveau weniger Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Gestaltung der Arbeitszeit gehört zu den zentralen Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei geht es um die Dauer und Lage von Arbeitszeiten und Ruhezeiten sowie um die Planbarkeit und Beeinflussbarkeit der persönlichen Arbeitszeiten. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit – vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeitswelt – wirft hierbei neue Fragen auf, die es gilt, faktenbasiert und differenziert zu beantworten. Mit der BAuA-Arbeitszeitbefragung legt die BAuA eine Basis für diese Antworten. Die Ergebnisse der Befragung 2015 präsentierte der „Arbeitszeit-Report 2016“. Mittlerweile wurde die zweite Befragungswelle 2017 mit rund 9.000 abhängig Beschäftigten durchgeführt. Der jetzt vorgelegte Bericht vergleicht die Ergebnisse beider Befragungen bezüglich der Arbeitszeitaspekte Dauer, Lage und Flexibilität. Vertiefende Auswertungen und weitere Berichte sind in Bearbeitung.

„BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 – 2017“; Dr. Nils Backhaus, Dr. Anita Tisch, Dr. Anne Marit Wöhrmann, Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; 2018; 85 Seiten; ISBN 978-3-88261-247-9; DOI 10.21934/baua:bericht20180718.Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
http://www.baua.de

Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft
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