Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist in Deutschland mittlerweile ein weitverbreitetes Phänomen. Die rechtliche Zulässigkeit der Überwachung unterliegt den strengen Voraussetzungen des BDSG, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes konkretisiert werden. Es ist stets eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Arbeitnehmer und dem Überwachungsinteresse des Arbeitgebers vorzunehmen. Da sich eine solche Interessenabwägung immer nur auf einen konkreten Sachverhalt beziehen kann, ist der Grad zwischen Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Überwachung am Arbeitsplatz sehr schmal und stets abhängig vom Einzelfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-29 |
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