Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: April 2023 (GMBl 2023, S. 634), geändert durch die Bekanntmachung vom 22. Mai 2025 (GMBl 2025, S. 403)
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
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