Ein Betriebsrat verlangte vom Arbeitgeber bezüglich der sogenannten AT-Mitarbeiter (Angestellte mit übertariflichem Gehalt) monatliche Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, ferner über Unter- und Überschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Vorlage der Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG über Verlän gerungen der täglichen Arbeitszeit auf mehr als 8 Stunden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-02-01 |
Seite 92
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.