Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 48 der VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 (ABl. L 135 S. 1)
Die Änderungen durch Artikel 48 der VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 (ABl. L 135 S. 1) treten gemäß Artikel 52 derselben Vorschrift am 12. Juni 2023 in Kraft. Sie gelten ab dem 13. Dezember 2024 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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