Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 5. Februar 2011, Nds. GVBl. S. 32, zuletzt geändert am 26. Juni 2015, Nds. GVBl. S. 127
Aufgrund des § 25 Abs. 3 und des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes in der Fassung vom 16. Februar 2009 (Nds. GVBl. S. 15) wird verordnet:
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