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Vorschrift Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz

Aktuelle Fassung

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Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Juni 2017, BGBl. I S. 1674

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1079908

Auf Grund des § 15 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

Abschnitt 1
Abwicklung von Zahlungen

§ 1 Mitteilung des Kontos

§ 2 Vornahme von Zahlungen

§ 3 Leistungszeitpunkt

§ 4 Schriftliche Zahlungsaufforderung

§ 5 Bestätigung von Zahlungseingängen

Abschnitt 2
Höhe der verzinsten Einzahlungsbeträge

§ 6 Höhe der Zinsen

§ 7 Abzug von nachgewiesenen Ausgaben für Entsorgungskosten

Abschnitt 3
Inkrafttreten

§ 8 Inkrafttreten

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