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Vorschrift Verordnung über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr

Aktuelle Fassung

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VERORDNUNG (EU) 2023/1805 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG ((EU) 2023/1805)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 13. September 2023 (ABl. L 234 S. 48)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1596335

Präambel

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziel

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anforderungen an die an Bord von Schiffen verbrauchte Energie

Artikel 4 Grenzwert für die Treibhausgasintensität der an Bord eines Schiffs verbrauchten Energie

Artikel 5 Verwendung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

Artikel 6 Zusätzliche Vorschriften für den emissionsfreien Energieverbrauch am Liegeplatz

Kapitel III
Gemeinsame Grundsätze und Zertifizierung

Artikel 7 Gemeinsame Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung

Artikel 8 Überwachungskonzept

Artikel 9 Änderung des Überwachungskonzepts

Artikel 10 Zertifizierung von Kraftstoffen und Emissionsfaktoren

Kapitel IV
Prüfung und Akkreditierung

Artikel 11 Bewertung des Überwachungskonzepts und des geänderten Überwachungskonzepts

Artikel 12 Allgemeine Pflichten und Grundsätze für die Prüfstellen

Artikel 13 Überprüfungsverfahren

Artikel 14 Akkreditierung von Prüfstellen

Kapitel V
Aufzeichnung, Prüfung, Berichterstattung und Konformitätsbewertung

Artikel 15 Überwachung und Berichterstattung

Artikel 16 Prüfung und Berechnung

Artikel 17 Zusätzliche Kontrollen durch eine zuständige Behörde

Artikel 18 Unterstützende Instrumente und Leitlinien

Artikel 19 FuelEU-Datenbank und Berichterstattung

Artikel 20 Übertragung von Konformitätsüberschüssen zwischen Berichtszeiträumen - Gutschriften und Vorschüsse

Artikel 21 Zusammenlegung der Konformität in einem Pool

Artikel 22 FuelEU-Konformitätsnachweis

Artikel 23 FuelEU-Strafzahlungen

Artikel 24 Pflicht zum Besitz eines gültigen FuelEU-Konformitätsnachweises

Artikel 25 Durchsetzung

Artikel 26 Recht auf Überprüfung

Artikel 27 Zuständige Behörden

Kapitel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29 Ausschussverfahren

Artikel 30 Berichte und Überprüfung

Artikel 30 Berichte und Überprüfung

Artikel 31 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHANG I
Methode zur Festlegung der Treibhausgasintensität der an Bord eines Schiffs verbrauchten Energie

ANHANG II
Standardemissionsfaktoren

ANHANG III
Allgemeine Anforderungen an emissionsfreie Technologien

ANHANG IV
Formeln für die Berechnung der Konformitätsbilanz und der FuelEU-Strafzahlungen gemäß Artikel 23 Absatz 2

ANHANG V
Berechnung der angepassten Kraftstoffmasse für die Fahrt in vereisten Gewässern

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