Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 7. Juni 2022 (GVBl. S. 370)
Auf Grund des § 29 Satz 1 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 122), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 989) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen:
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