Die oberste Verantwortung für die Sicherheit im Betrieb hat immer der Unternehmer. Das ergibt sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung.
Es ist eine wesentliche Aufgabe jeder Unternehmensleitung, eine funktionierende Organisation zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Ist die Organisation mangelhaft und hat jemand aus diesem Grund einen Schaden erlitten, so kann das Unternehmen unmittelbar wegen eines sogenannten Organisationsverschulden schadensersatzpfl ichtig gemacht werden. Das bedeutet die Sicherheit muss immer gewährleistet sein.
Werden diese Maßnahmen mangelhaft wahrgenommen, setzt sich das Unternehmen dem Vorwurf des Organisationsverschuldens aus. Die Rechtsprechung hat dazu folgende einfache Grundsätze aufgestellt:
Eine Unternehmensorganisation genügt nur dann den rechtlichen Anforderungen, ist nur dann „gerichtsfest“, wenn der Unternehmensaufbau und die Betriebsabläufe transparent und präzise geregelt sind (natürlich auch dokumentiert) und die Durchführung von Kontrollmaßnahmen gewährleistet ist.
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