Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 30. September 2015 (GVBl. S. 371), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 406, 410)
Auf Grund des § 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 735, 2006 S. 42), geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2010 (GVB1. S. 38), verordnet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:
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