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Unfallversicherung  
23.11.2016

Unfall im home office: Was ist versichert?

BGN/ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Was ist im home office versichert? (Foto: Tran Mau Tri Tam - unsplash)
Viele Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten Telearbeit. Da stellt sich die Frage, wie es bei der Arbeit im Home-Office eigentlich um den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt ist.

Die Antwort ist klar: Telearbeiter sind bei ihrer Tätigkeit im Home-Office grundsätzlich genauso bg-versichert wie ihre Kollegen im Betrieb. Das „grundsätzlich“ ist wichtig, weil zu Hause nur versichert sein kann, was in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Versichert sind zunächst alle arbeitsbezogenen Tätigkeiten in dem Raum, der für die Telearbeit genutzt wird. Gleiches gilt in weiteren Räumen, in denen zum Beispiel für die Arbeit benötigte Geräte wie Kopierer aufgestellt sind und natürlich auch für den Weg dorthin und zurück.

Anders als im Betrieb sieht es in der eigenen Wohnung aus mit dem Weg zur Toilette. Der ist bei Telearbeit nicht versichert. Auch wenn man in die Küche geht, um etwas zum Essen oder Trinken zu holen, ist beim Versicherungsschutz Fehlanzeige. Diese Wege werden zu Hause dem privaten Lebensbereich zugeordnet. Dass das richtig ist, bestätigt nicht zum ersten Mal ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 2 U 5/15 R).

Ebenfalls versichert ist, wer sich an einem schönen Tag zur Arbeit mit seinem Notebook auf seine Terrasse setzt. Der Umzug vom häuslichen Arbeitszimmer zum Plätzchen an der Sonne ist’s wiederum nicht. Stolpert man dabei über die Schwelle der Terrassentür und verletzt sich, wird das den Gefahren der Privatwohnung und deren Umfeld zugerechnet. Also besteht kein Schutz durch die Berufsgenossenschaft.

Keine Gedanken um ihren Versicherungsschutz müssen sich Arbeitnehmer machen, die zu einer Besprechung in den Betrieb kommen. Auf Wegen zum Betrieb beginnt und endet er mit dem Durchschreiten der äußeren Haustür. Aber Vorsicht! Ganz gleich ob auf dem Weg in den Betrieb oder zu Hause: Wird die Arbeit für private Erledigungen unterbrochen, ist es zumindest für die Zeit der Unterbrechung vorbei mit dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.


Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,5 Millionen Menschen in über 400.000 Betrieben.
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