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Arbeitsstättenverordnung  
29.01.2015

Umstrittene Novelle

Redaktion ARBEITSSCHUTZdigital
Arbeitsstätten: Ärger um geplante Neuregelung (Picture Factory)
Das Bundesarbeitsministerium hat eine umfassende Änderung der Arbeitsstättenverordnung erarbeitet. Am 4. Februar 2015 soll die Novelle im Kabinett beschlossen werden. Doch es gibt Widerstand - und Streit in der Koalition.


"Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung hat das Ziel, durch eine präzisere Terminologie und durch Klarstellungen Rechtssicherheit zu schaffen", heißt es im aktuellen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, die sich im Oktober 2014 für eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung ausgesprochen hatte.

Ingo Kramer, der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), sprach im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung dagegen von "Absurdistan". Die Verordnung sei zu stoppen, da es sich um einen Schildbürgerstreich handele.

Kritikpunkte: Zu hohe Hürden für Sozialräume und Telearbeitsplätze

Die Hauptkritikpunkte hat der BDA in einer achtseitigen Stellungnahme ("Betriebe werden massiv belastet, weitere Bürokratie wird geschaffen") zusammengefasst. Darin ist die Rede von "nicht zu akzeptierenden und nicht zu begründenden Ausweitungen gegenüber dem geltenden Recht". Gemeint ist damit die Ausdehnung der barrierefreien Gestaltung für Sozialräume, die Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbindungen für diese Räume. Auch werde die Definition, wann es sich um einen "Arbeitsplatz" im Sinne der Verordnung handelt, massiv ausgeweitet. Die Folge wäre, dass der Geltungsbereich der Verordnung auf viele, bisher nicht als Arbeitsplatz zu bezeichnende Räume ausgeweitet würde.  

Auch die neuen Anforderungen an Telearbeitsplätze kritisiert der BDA. Nach der Neuregelung müsste der Arbeitgeber jeden Telearbeitsplatz vor Ort - und damit in der Privatwohnung des Beschäftigten - überprüfen. Dies sei wenig praktikabel und berge hohes Konfliktpotenzial.

Die geplante Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung um "psychische Belastungen" würde auf betrieblicher Ebene eher zur Verunsicherung beitragen, zumal die Gefährdungsbeurteilung bereits Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes und der BUK-NOG sei.

Da derzeit ein Inkrafttreten der Verordnung für den Tag nach der Verkündigung vorgesehen sei, mahnt der Arbeitgeberverband zudem eine angemessene Frist von sechs Monaten für die Umsetzung an.

Streit in der Großen Koalition

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) fühlt sich angesichts der Arbeitgeber-Kritik persönlich angegriffen. Über Detailfragen ist unterdessen Streit in der Regierungskoalition entbrannt. Unionsfraktions-Vize Michael Fuchs (CDU) forderte vergangene Woche, Vize-Kanzler Sigmar Gabriel müsse Nahles "bei diesem Irrsinn zu stoppen". Und CDU-Generalsekretär Peter Tauber wird von der FAZ zitiert, dass eine Umsetzung nur möglich sei, "wenn das nicht zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führt."

Zugleich gibt es aber auch Unklarheit, wer bei der Neufassung der Verordnung in welcher Weise berücksichtigt wurde. So sei beispielsweise das auch kritisierte Merkmal "abschließbare" für die betrieblichen Spinde auf Wunsch von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) in den Änderungskatalog aufgenommen worden. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA), Ernst-Friedrich Pernack, wies angesichts des aufgekommenen Streits um die Arbeitsstättenverordnung darauf hin, dass der BDA - also die Arbeitgeberseite - im ASTA vertreten und bei den Vorarbeiten für die Novelle eingebunden gewesen sei.  

Die neue Verordnung soll ungeachtet der Kritik am 4. Februar vom Bundeskabinett beschlossen werden.

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