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"Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung hat das
Ziel, durch eine präzisere Terminologie und durch Klarstellungen
Rechtssicherheit zu schaffen", heißt es im aktuellen Verordnungsentwurf
der Bundesregierung, die sich im Oktober 2014 für eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung ausgesprochen hatte.
Ingo Kramer, der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), sprach im
Zusammenhang mit der geplanten Novellierung dagegen von "Absurdistan".
Die Verordnung sei zu stoppen, da es sich um einen Schildbürgerstreich
handele.
Die Hauptkritikpunkte hat der BDA in einer achtseitigen Stellungnahme ("Betriebe werden massiv belastet, weitere Bürokratie wird geschaffen")
zusammengefasst. Darin ist die Rede von "nicht zu akzeptierenden und
nicht zu begründenden Ausweitungen gegenüber dem geltenden Recht".
Gemeint ist damit die Ausdehnung der barrierefreien Gestaltung für
Sozialräume, die Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbindungen
für diese Räume. Auch werde die Definition, wann es sich um einen
"Arbeitsplatz" im Sinne der Verordnung handelt, massiv ausgeweitet. Die
Folge wäre, dass der Geltungsbereich der Verordnung auf viele, bisher
nicht als Arbeitsplatz zu bezeichnende Räume ausgeweitet würde.
Auch die neuen Anforderungen an Telearbeitsplätze kritisiert der BDA. Nach der Neuregelung müsste der Arbeitgeber jeden Telearbeitsplatz vor Ort - und damit in der Privatwohnung des Beschäftigten - überprüfen. Dies sei wenig praktikabel und berge hohes Konfliktpotenzial.
Die
geplante Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung um "psychische
Belastungen" würde auf betrieblicher Ebene eher zur Verunsicherung
beitragen, zumal die Gefährdungsbeurteilung bereits Gegenstand des
Arbeitsschutzgesetzes und der BUK-NOG sei.
Da derzeit ein Inkrafttreten der Verordnung für den Tag nach der Verkündigung vorgesehen sei, mahnt der Arbeitgeberverband zudem eine angemessene Frist von sechs Monaten für die Umsetzung an.
Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles (SPD) fühlt sich angesichts der Arbeitgeber-Kritik
persönlich angegriffen. Über Detailfragen ist unterdessen Streit in der
Regierungskoalition entbrannt. Unionsfraktions-Vize Michael Fuchs (CDU)
forderte vergangene Woche, Vize-Kanzler Sigmar Gabriel müsse Nahles "bei
diesem Irrsinn zu stoppen". Und CDU-Generalsekretär Peter Tauber wird
von der FAZ zitiert, dass eine Umsetzung nur möglich sei, "wenn das
nicht zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führt."
Zugleich gibt es aber auch Unklarheit, wer bei der Neufassung der Verordnung in welcher Weise berücksichtigt wurde. So
sei beispielsweise das auch kritisierte Merkmal "abschließbare" für die betrieblichen
Spinde auf Wunsch von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU)
in den Änderungskatalog aufgenommen worden. Der Vorsitzende
des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA),
Ernst-Friedrich Pernack, wies angesichts des aufgekommenen Streits um
die Arbeitsstättenverordnung darauf hin, dass der BDA - also die
Arbeitgeberseite - im ASTA vertreten und bei den
Vorarbeiten für die Novelle eingebunden gewesen sei.
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