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Ebola  
23.10.2014

Umfassender Arbeitsschutz bei Auftreten von Ebola in Deutschland

BMAS
Beschäftigte in Laboratorien unterliegen Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 4
(© science photo – Fotolia)
Im März 2014 informierte die WHO über einen Ausbruch von Ebola in Guinea seit Ende 2013. Seitdem hat das Virus auch umliegende sowie über Flugrouten verbundene Staaten erreicht. Was bedeutet das für den Arbeitsschutz in Deutschland?

Das Ebola-Virus verursacht hämorrhagisches Fieber. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen bis Wochen treten erhebliche, jedoch unspezifische Symptome wie Übelkeit, Kopfschmerzen und Fieber auf. Im späteren Verlauf kommt es zu schweren inneren Blutungen, die subkutan an Haut und Augen oder als Blut in Durchfall und Erbrochenem sichtbar sind. Die Sterblichkeit durch Blutverlust und bzw. oder Organversagen liegt bei dem derzeitig auftretenden Virus bei rund 50 %.
Die Ansteckung erfolgt über den Kontakt mit Erkrankten oder Verstorbenen. Auch infizierte Wildtiere wie Affen, Flughunde und Antilopen können das Ebola-Virus bei Kontakt oder durch deren Verzehr übertragen. Alle Körperflüssigkeiten Erkrankter sind infektiös.
Eine Ebola-Infektion ist nicht impfpräventabel und nicht behandelbar, behandelt werden die Symptome.

Symptome einer Ebola-Infektion

Folgende Anzeichen begründen einen klinischen Verdacht auf Ebola-Infektion: Fieber über 38,5 °C oder erhöhte Temperatur und Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Hämorraghien sowie ein Aufenthalt im Ausbruchsgebiet 3 Wochen vor Krankheitsbeginn sowie Kontakt zu Erkrankten, Toten oder Wildtieren, die als Überträger gelten.
Bei Aufenthalten in den betroffenen Gebieten sollten die Hinweise des Auswärtigen Amtes unbedingt beachtet werden. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Reisende die Krankheit nach Deutschland oder Europa mitbringen. Dabei bestünde ein Übertragungsrisiko besonders für Beschäftigte des Gesundheitswesens im Rahmen der Patientenversorgung sowie für Beschäftigte in Laboratorien, die Verdachtsproben auf das Ebola-Virus untersuchen. Um hierauf und auf vergleichbare Fälle vorbereitet zu sein, gibt es 8 Kompetenz- und Behandlungszentren u.a. in Hamburg, Frankfurt, Leipzig und München, die für die Behandlung hochkontagiöser Patienten eingerichtet wurden und mit Sonderisolierstationen über die erforderlichen hohen Sicherheitsstandards verfügen. Gleiches gilt für die entsprechenden Laboratorien. Die konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Personen, die mit Ebola infiziert sind oder bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt sind in der TRBA 250, die für Tätigkeiten in Laboratorien in der TRBA 100, geregelt. Die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist dabei von essenzieller Bedeutung.

Schutzmaßnahmen in Behandlungszentren und Laboratorien

Sowohl in Behandlungszentren wie auch in Laboratorien sind hierbei die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 4 anzuwenden. Die Schutzstufe 4 ergibt sich daraus, dass das Ebola-Virus aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, der hohen Sterblichkeit und fehlender Vorbeugungs- und Behandlungsmöglichkeiten in die Risikogruppe 4 eingestuft ist (siehe TRBA 462). Der Umgang mit Verstorbenen sollte gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) so gehandhabt werden, dass das Infektionsrisiko für Bestatter ausgeschlossen ist. Bestatter müssen über die bestehenden Infektionsgefahren bei Kontakt mit dem Leichnam aufgeklärt werden. Beschäftigte von Zollbehörden sollten beim Umgang mit Verdachtswaren die Informationen des RKI berücksichtigen. Für Fragen zur Diagnostik sind das Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg (BNITM) als Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg als Konsiliarlabor für Filoviren erste Ansprechpartner.
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