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Vorschrift Überwachungsplan gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 17 der 12. BImSchV

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Überwachungsplan gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 17 der 12. BImSchV

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 28. Februar 2017, Nds. MBl. S. 257

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1041690

Vorbemerkung

Überwachungsplan gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 17 der 12. BImSchV

1. Einleitung

2. Rechtliche Regelungen

3. Überwachung von Betriebsbereichen

3.1 Geltungsbereich

3.1.1 Räumlicher Geltungsbereich

3.1.2 Inhaltlicher Geltungsbereich

3.2 Allgemeine Beurteilung der Anlagensicherheit

3.3 Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung

3.4 Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass

4. Umsetzung

4.1 Durchführung der Überwachungsmaßnahmen und Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen Überwachungsbehörden

4.2 Datenerhebung und Dokumentation

4.3 Veröffentlichung von Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

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