Anlagen, von denen besonders hohe Gefährdungen für Arbeitnehmer aber auch für Dritte ausgehen, sind während des Betriebes einer besonderen Überwachung durch den Betreiber, einer unabhängigen Prüfstelle und der Behörde zu unterziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-09 |
Seiten 202 - 203
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