Mit Artikel 3 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) überträgt der Gesetzgeber den Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 01.01.2009 von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Einzugsstellen.
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