Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Der Autor stellt seine Überlegungen zur Verknüpfung der Überprüfungen von Arbeitsmitteln nach § 6 ASiG und § 10 Betriebssicherheitsverordnung zur Diskussion.
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