Die Veränderungen in der Arbeitswelt führen in vielen Betrieben zu flexibleren und nicht selten komplexeren Arbeitsund Organisationsstrukturen. Diese müssen sich auch in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (ASO) widerspiegeln. Denn jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach dem Arbeitsschutz- und dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb zu sorgen. Die Arbeitsschutzorganisation soll die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Arbeitsschutzverpflichtungen unterstützen, z. B. bei der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Forderungen, Änderung von Arbeitsverfahren, Neuanschaffung von Maschinen, Einführung neuer Arbeitsstoffe oder bei der Umsetzung von Erkenntnissen aus Unfallauswertungen. Für das Ziel einer stetigen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind im Betrieb organisatorische und materielle Bedingungen zu schaffen, die eine Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermöglichen. Die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-04 |
Seiten 80 - 83
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