Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 2. Juni 2020 (GVBl. S. 289), geändert am 3. November 2020 (GVBl. S. 567)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/85/ EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung (EU) 2019/1243 vom 20. Juni 2019 (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 241).
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