Die Regulierung der Arbeitszeit von Beschäftigten ist eines der ‚ältesten Themen‘ im Arbeitsschutz – aber bis zum heutigen Tag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Grundlegendes ist vom Gesetzgeber branchenübergreifend geregelt. Es gibt aber auch Spezialregelungen für einzelne Branchen, die Ausnahmen zulassen und im Unternehmen flexibel gehandhabt werden können. Das Arbeitszeitgesetz hat zwei grundlegende Ziele: Erstens den Schutz für die arbeitenden Menschen und zweitens – und zwar gleichzeitig – die notwendige Flexibilität für die Unternehmen. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Pausen festlegt. Und für die Unternehmen schafft es einen Rahmen für intelligente und spezifische Arbeitszeitmodelle, ohne die viele Betriebe im globalen Wettbewerb oftmals nur schwerlich bestehen könnten
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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